Bohrtiefen

Bohrungen sollten nach Möglichkeit nur bis max. 100 m durchgeführt werden. Bei weniger als 100 m ist im Saarland die Beantragung beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz und dem Wasserwirtschaftsamt notwendig.

Ab einer Tiefe von 100 m muss zusätzlich ein Antrag beim Bergamt gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass in anderen Bundesländern unterschiedliche Regelungen zutreffen können.

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